| |
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote von ccity Media. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch
selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen
abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von
ccity Media bedürfen der Schriftform. |
2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote von ccity Media sind - insbesondere hinsichtlich der
Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend
und unverbindlich. Der Umfang der von ccity Media zu erbringenden Leistungen wird
allein durch die Auftragsbestätigung der ccity Media festgelegt; ergänzend gelten
diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von
ccity Media. ccity Media behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch
rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den
Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor. |
3. Installation, Schulung und Beratung
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße
Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation
durch ccity Media als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner
Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software, gehören nicht zum
Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden
Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende
Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die
erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für
die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. |
4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hard-/Software oder
Hard-/Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare
Fehler ccity Media unverzüglich anzuzeigen. ccity Media ist berechtigt, von ihr
geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. ccity Media ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
5. Preise
Die Preise verstehen sich netto einschließlich Datenträger und deren Erstellung,
Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung
inclusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen,
für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage
der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit
kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen
Preisliste vergütet.ccity Media ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn
eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung
vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen
Preise berechnet. |
6. Lieferfrist
Von ccity Media genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als
verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung
vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Liefer-
und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und
allen sonst von ccity Media nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die
Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik
oder Aussperrung bei ccity Media, ihren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten. |
7. Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist ccity Media nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt ccity Media
Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn
nicht der Kunde einen geringeren oder ccity Media einen höheren Schaden
nachweist. |
8. Gefahrenübergang, Gewährleistung
Dem Kunden ist bekannt, daß Standard- und Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht
fehlerfrei ausgeliefert werden kann. ccity Media macht insbesondere keine
Kompatibilitätszusagen. Soweit ccity Media gemäß gesonderter Vereinbarung
Software installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von
ccity Media gemeinsam mit dem Mitarbeiter von ccity Media - unverzüglich testen. Läuft die
Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die
Abnahme erklären. ccity Media kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder
Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen.
Mängel der Software kann ccity Media darüber hinaus durch Überlassung eines
neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder
des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gewährleistungsansprüche sind
schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten
Mangels enthalten. ccity Media wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener
Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur
Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung
von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender
Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom
Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Hard-/Software vorgenommen,
so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß
der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist. |
9. Haftung
Eine Haftung von ccity Media für Schäden des Kunden aus jeglichem
Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und
außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht
(Kardinalpflicht) durch ccity Media oder wurde durch ccity Media grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. ccity Media haftet in keinem Fall für
atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. ccity Media haftet
ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare
Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende
Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können. |
10. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei
Erhalt der Ware (Rechnungsstellung) ohne jeden Abzug zu leisten. Bei
Zahlungsverzug ist ccity Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der
Kunde einen geringeren oder ccity Media einen höheren Schaden nachweist.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von ccity Media anerkannter oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Schuldet der
Kunde ccity Media mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden
Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen
von ccity Media erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine
Verbindlichkeiten aus Pflegeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen
getilgt. |
11. Eigentumsvorbehalt
ccity Media behält sich das Eigentum an gelieferter Hardware, den
gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf
enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis
zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung
entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen von ccity Media in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. |
12. Umfang der Rechtseinräumung
ccity Media behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen
Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Die Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu
beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der
Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Ergänzend gelten die
Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers. Die erhaltenen Datenträger dürfen
nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und
Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf keiner gesonderten
Rechtseinräumung. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist
unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen
oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die
Beseitigung von Softwaremängeln bietet die ccity Media im Rahmen ihrer
Standardpflegeverträge an. Die Decompilierung oder Disassemblierung der
vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls
unzulässig. ccity Media behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen,
die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen
Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur
Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die
in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu
beachten. |
13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, die ccity Media von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten
Hard-/Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der ccity Media auf ihre
Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. ccity Media ist berechtigt,
aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen
auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. |
14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der ccity Media geschlossenen Verträgen abzutreten oder
sonst Rechte oder Pflichten aus mit ccity Media geschlossenen Verträgen ohne
die Zustimmung ccity Media ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies
gilt auch für Gewährleistungsansprüche. |
15. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt ccity Media, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu
verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. |
16. Schlußbestimmungen
Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen
verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort. |
Stand 21.11.2007 |