newHerzlich Willkommen auf ccity-media.denew
Ihre Medienagentur im Internet
Kein Titel











AGB
AGB
 

AGB

 
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ccity Media. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von ccity Media bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote von ccity Media sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der von ccity Media zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der  ccity Media festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von ccity Media. ccity Media behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch  ccity Media als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hard-/Software oder Hard-/Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler ccity Media unverzüglich anzuzeigen. ccity Media ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. ccity Media ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise
Die Preise verstehen sich netto einschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung inclusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.ccity Media ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6. Lieferfrist
Von ccity Media genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von ccity Media nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei ccity Media, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7. Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist ccity Media nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt ccity Media Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ccity Media einen höheren Schaden nachweist.

8. Gefahrenübergang, Gewährleistung
Dem Kunden ist bekannt, daß Standard- und Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. ccity Media macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Soweit ccity Media gemäß gesonderter Vereinbarung Software installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von ccity Media gemeinsam mit dem Mitarbeiter von ccity Media - unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. ccity Media kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann ccity Media darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. ccity Media wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Hard-/Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

9. Haftung
Eine Haftung von ccity Media für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch ccity Media oder wurde durch ccity Media grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. ccity Media haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. ccity Media haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.

10. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Erhalt der Ware (Rechnungsstellung) ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist ccity Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ccity Media einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von ccity Media anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Schuldet der Kunde ccity Media mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von ccity Media erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Pflegeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt.

11. Eigentumsvorbehalt
ccity Media behält sich das Eigentum an gelieferter Hardware, den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ccity Media in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

12. Umfang der Rechtseinräumung
ccity Media behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Ergänzend gelten die Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers. Die erhaltenen Datenträger dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf keiner gesonderten Rechtseinräumung. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet die ccity Media im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an. Die Decompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. ccity Media behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, die ccity Media von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Hard-/Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der ccity Media auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. ccity Media ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der ccity Media geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit ccity Media  geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung ccity Media ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt ccity Media, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Schlußbestimmungen
Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort.

Stand 21.11.2007